ZEMA - Detailansicht für Ereignis vom 05.05.2010
| Bezeichnung | 2010-05-05 Explosion in einem Kaltbandwerk |
|---|---|
| Einstufung des Ereignisses | Einstufung Anhang VI Teil1: I 2a |
| Ereignisdatum | 05.05.2010 |
Anlagedaten
| Anlagenart | Kaltbandwerk (Anlage zur Lagerung von Flusssäure (Fluorwasserstoff) - (3.10-1 und 9.17-1) |
|---|---|
| betroffener Anlagenteil | Lagerung von Flusssäure (Fluorwasserstoff), Lagerbehälter |
| Postleitzahl | 47807 |
| Ort des Ereignisses | Krefeld |
| Bundesland / Land: | Nordrhein-Westfalen |
| Betreiber: | ThyssenKrupp Nirosta GmbH |
Ereignisdaten
| Art des Ereignisses | Explosion |
|---|---|
| Datum / Zeit | 05.05.2010 13:25 bis 05.05.2010 13:26 |
| Ursache (Kategorie) | menschl. Fehler (Bedienfehler) |
| Betriebsvorgang | Wartung / Reparatur |
Beteiligte Stoffe
| Stoffe | CAS-Nr. | Anhang 1 Nummer neu | Stoffmenge in kg |
|---|---|---|---|
| Kat.: Sehr giftig Flusssäure (HF) 71-73%ig (7664-39-3) Auslösender Stoff |
01 | ||
| Wasserstoff Auslösender Stoff |
1333-74-0 | 2.44 |
Auswirkungen innerhalb der Anlage
| Verletzte | Beschäftigte: 2 | Einsatzkräfte: 0 |
|---|---|---|
| Tote | Beschäftigte: 2 | Einsatzkräfte: 0 |
| Art der Sachschäden | Ja | Kosten: 2000 € |
| Art der Sachschäden | Beschädigung eines Hallendaches. | |
| Art der Umweltschäden | Nein | Kosten: 0 € |
| Art der Umweltschäden | ||
Auswirkungen ausserhalb der Anlage
| Verletzte | Beschäftigte: 0 | Einsatzkräfte: 0 | Bevölkerung: 0 |
|---|---|---|---|
| Tote | Beschäftigte: 0 | Einsatzkräfte: 0 | Bevölkerung: 0 |
| Art der Sachschäden | Nein | Kosten: 0 € | |
| Art der Sachschäden | |||
| Art der Umweltschäden | Nein | Kosten: 0 € | |
| Art der Umweltschäden | |||
Beschreibung des Ereignisses
| Beschreibung des Ereignisses | Bedingungen: Behälter war entleert, ungereinigt mit Restmengen und von den Befüll- und Entlüftungsleitungen getrennt. Auslöser: Zur Vorbereitung einer Sachverständigenprüfung eines Lagerbehälters für Flusssäure waren drei externe Mitarbeiter damit beschäftigt, den Verschlussdeckel des Mannlochs (DN 600) durch Entfernen der Schrauben zu öffnen. Hierzu wurde neben den entsprechenden Schraubenschlüsseln auch eine Winkelschleifmaschine verwendet. Dabei kam es zu einer Gasexplosion. Zwei Mitarbeiter wurden durch den Explosionsdruck und den hochgeschleuderten Deckel (ca. 90 kg) getroffen und tödlich verletzt. Beim Eintreffen der Werkfeuerwehr lag ein Betroffener auf dem Boden vor der Lageranlage, der zweite lag auf der angrenzenden Bühne in ca. 10 Meter Höhe neben dem Lagertank. Der hochgeschleuderte Deckel durchschlug das Dach einer ca. 50 bis 60 m entfernten angrenzenden Produktionshalle, was bis auf den geringen Sachschaden zum Glück ohne Folgen blieb. Sicherheitsfunktion: Meldung durch Betriebspersonal an Leitstelle Werkfeuerwehr. Unmittelbarer Einsatz der Werkfeuerwehr. Im Verlauf von Reinigungsarbeiten am Flusssäurelagerbehälter wurde der im Behälter verbliebene Rest an konzentrierter Flusssäure mit Wasser verdünnt und mit Natriumhydroxid nicht vollständig neutralisiert. Anschließend wurde der Behälter verschlossen. Danach wurden die Reinigungsarbeiten nach Auskunft des Betreibers für mindestens 2 Tage unterbrochen. In dieser Zeit entstand infolge der Reaktion der verdünnten Flusssäure mit dem Eisenwerkstoff des Behälters Wasserstoff, so dass sich eine explosionsfähige Atmosphäre ausbildete. Bei der Wiederaufnahme der Reinigungsarbeiten, vermutlich bei funkenschlagenden Arbeiten mit einer Winkelschleifmaschine, wurde das explosionsfähige Gemisch gezündet. Ähnliche Ereignisse: keine |
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Notfallmaßnahmen
| Beschreibung der Notfallmaßnahmen | Ergriffene Schutzmaßnahmen: Schon bei Anfahrt der Werkfeuerwehr wurden ein Notarzt und der Rettungswagen (RTW) der Berufsfeuerwehr angefordert. Während der Lageerkundung wurden die Betroffenen vom Rettungsdienst der Werkfeuerwehr und dem betriebsärztlichen Dienst versorgt. Es wurde ein weiterer Notarzt und RTW angefordert. Bei den Betroffenen wurden Reanimationsmaßnahmen durchgeführt. Die Einsatzstelle wurde abgesperrt und von nicht beteiligten Personen geräumt. Messungen an der Tanköffnung ergaben keine signifikant erhöhten Werte. Externe Gefahrenabwehrkräfte: Absperrung der Unfallstelle. |
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Schlussfolgerung
| Beschreibung der Schlussfolgerung |
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ausgewertete Unterlagen
| ausgewertete Unterlagen | Mitteilung nach § 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung |
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