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ZEMA - Detailansicht für Ereignis vom 30.04.2024

Bezeichnung 2024-04-30 Austritt von Wasserstoff an einem Hochdruck-Hydrierreaktor
Einstufung des Ereignisses Einstufung Anhang VI Teil1: II
Ereignisdatum 30.04.2024

Anlagedaten

Anlagenart Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung ... (4.1.2)
betroffener Anlagenteil Nonyl-Fabrik, Bau T 511, Anlagen-Nr. 02.15
Postleitzahl 67056
Ort des Ereignisses Ludwigshafen
Bundesland / Land: Rheinland-Pfalz

Ereignisdaten

Art des Ereignisses Freisetzung (Luft), Brand
Datum / Zeit 30.04.2024 22:24 bis 30.04.2024 23:13
Ursache (Kategorie) techn. Fehler (mech. Beschädig.)
Betriebsvorgang Prozess

Beteiligte Stoffe

Stoffe CAS-Nr. Anhang 1 Nummer neu Stoffmenge in kg
Wasserstoff
Wasserstoffleckage, dadurch auch Feisetzung in die Luft In Brand geratener Stoff
1333-74-0 2.44 40,00

Auswirkungen innerhalb der Anlage

Verletzte Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0
Tote Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0

Auswirkungen ausserhalb der Anlage

Verletzte Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0 Bevölkerung: 0
Tote Beschäftigte: 0 Einsatzkräfte: 0 Bevölkerung: 0

Beschreibung des Ereignisses

Beschreibung des Ereignisses Bedingungen:
Die Anlage dient der Produktion eines C13-Alkohols durch Hydrierung mit Wasserstoff. Zum Zeitpunkt der Störung befand sich die Anlage im Normalbetrieb bei einem Betriebsdruck von ca. 250 bar und einer Betriebstemperatur von ca. 135°C.

Auslöser:
Plötzlich eintretende Leckage am Flansch des oberen Deckels eines Hochdruck-Rieselbett-Reaktors. Der austretende Wasserstoff entzündete sich und es kam kurzzeitig zu einem Folgebrand.

Sicherheitsfunktion:
Die in der Anlage vorhandenen, stationären Sensoren für brennbare Gase alamierten wenige Sekunden nach dem Beginn der Leckage in der Messwarte und weiterhin automatisch die Werksfeuerwehr. Der betroffene Anlagenteil sowie angrenzende Anlagenteile wurden mittels Anlagen-Aus-Schalter heruntergefahren. Der Restdruck im betroffenen Hydrierreaktor wurde über die automatische Schnellentspannung auf die Fackel entspannt und der Apparat wurde mit Stickstoff inertisiert. Durch den eingeblasenen Stickstoff wurde die Flamme nach weniger als 5 Minuten gelöscht. Die Werkfeuerwehr war im Einsatz und kühlte die betroffenen Anlagenteile.

Anzugdrehmoment der Schraubverbindung auf der Zeichnung von 1994 nach heutigem Regelwerk an der unteren Grenze.
Verformung des Doppelkonusdichtrings im Zentel-Millimeterbereich durch mehrfaches Öffnen und Schließen des Reaktors für innere Prüfungen und Katalysatorwechsel.
Verwendung von Graphitband als Montagehilfsmittel während der Montage des Reaktordeckels nach dem letzten Katalysatortausch 2020.
Die Kombination dieser Faktoren ermöglichte den Leckagefall.

Ähnliche Ereignisse:
Es liegen keine Hinweise auf ähnliche vorangegangene Ereignisse vor.

Notfallmaßnahmen

Beschreibung der Notfallmaßnahmen Ergriffene Schutzmaßnahmen:
Die betroffenen Anlagenteile wurden abgeschaltet und entspannt. Inertisierung mit Stickstoff.
Kühlung der betroffenen Anlagenteile durch die Werkfeuerwehr.

Beseitigte Sachschäden:
Defekte Kabel und Sensoren sowie nasse oder beschädigte Isolierung wurden ersetzt.

Beseitigte Umweltschäden:
Keine Maßnahmen erforderlich.

Externe Gefahrenabwehrkräfte:
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Nicht erforderlich.
Nicht erforderlich.

Schlussfolgerung

Beschreibung der Schlussfolgerung Vorkehrungen zur Vermeidung:
Anzugdrehmoment vergleichbarer Dichtsysteme von anderen Hochdruckapparaten wird durch die zuständige Fachstelle Konstruktion im Apparatebau nach dem heutigen Kenntnisstand überprüft und Apparatedokumentation aktualisiert.
Die Dichtflächen vergleichbarar Hochdruckapparate werden zukünftig bei jedem Öffnen mit geeigneter Messtechnik auf Verformungen an der Dichtfläche überprüft und ggf. nachgearbeitet.
Das Graphitband wird als Montagehilfe zukünftig nicht mehr eingesetzt.
Das Schraubenanzugsdrehmoment wird nach Abschluss der Montage erneut überprüft.

Vorkehrungen zur Begrenzung:
Keine weiteren Vorkehrungen

ausgewertete Unterlagen

ausgewertete Unterlagen Abschließende Mitteilung nach § 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung vom 21.10.2024 (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz)
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